seit dem 1. Januar 2004 gilt auch für eine Praxis für Physiotherapie folgende Regelung:

Für Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind:

  • Anstelle der bisherigen Zuzahlung von 15 % je Leistung, zahlen Sie zukünftig 10%.
  • Neu hinzu kommt eine Rezeptgebühr von 10 € pro Rezept.
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind zuzahlungsfrei.
  • Ab dem 1. Januar 2004 werden alle bisherigen Befreiungsbescheinigungen unwirksam. Bitte setzen Sie sich daher unbedingt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um zu klären, ob und ggf. ab wann Sie wieder mit einer Zuzahlungsbefreiung rechnen können.
    Diese Zuzahlungsbefreiung sollten Sie uns dann unbedingt vorlegen.
  • Bitte bezahlen Sie am Anfang des Rezeptes bzw. der Behandlung.
  • Die Zuzahlung kommt nicht Ihrem Physiotherapeuten zugute, sondern wird in voller Höhe an die Krankenkassen weitergeleitet.